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Das Gartentrampolin sorgt für Bewegung

Mittwoch, 12. Dezember 2007

Spielzeug für den Garten ist seit jeher bei Kindern beliebt. In erster Linie denkt man hier an den Sandkasten, der in nahezu jedem Familiengarten steht. In den letzten Jahren wird das Gartentrampolin zunehmend beliebter, vor allem ältere Kinder sind kaum von diesem Gerät fortzubringen.

Es werden im Handel unterschiedliche Größen von Trampolinen angeboten, neben runden kann man jetzt auch eckige Sprunggeräte erwerben. Die Kaufentscheidung richtet sich natürlich nach der Größe des Grundstücks, aber allgemein gilt, dass die breiteren Springgeräte auch mehr Sicherheit bieten. Bei einem kleinen Durchmesser ist die Gefahr eines Fehlsprungs einfach größer und gerade Kinder vergessen im Spiel, auf Sicherheit zu achten. Auch für die Preise gilt, dass lieber etwas mehr Geld angelegt werden sollte. Das Spielgerät muss viel aushalten, bei stundenlanger Dauerbenutzung kommt es auf sorgfältige Verarbeitung und gute Qualität an. Man kann im Winter allerdings ein echtes Schnäppchen beim Kauf dieses Gartenspielzeugs machen, denn viele Hersteller bieten dann günstiger an, um Lagerkosten zu vermeiden.

Zwingend erforderlich für die Sicherheit der Kinder ist aber auch der sorgfältige Aufbau des Spielzeugs. Die Anweisungen des Herstellers müssen unbedingt beachtet werden.

Kindern fällt es in der Regel schwer, darauf zu warten, bis sie an der Reihe sind, ein Spielzeug zu benutzen. Es ist zwar möglich, auf einem großen Gartentrampolin mit mehreren Personen zu springen, die Verletzungsgefahr steigt aber dann, denn die meisten Kinder können ihre Sprünge nicht berechnen. So kommt man den Mitbenutzern leicht ins Gehege und kann schmerzhaft zusammenstoßen.

Das Trampolin muss unbedingt auf festem und geraden Untergrund aufgebaut werden. Wenn es schief steht, wird es einseitig belastet, außerdem sind Fehlsprünge in diesem Fall vorprogrammiert. Obwohl ein Gartentrampolin wetterfest ist, steigt seine Lebensdauer, wenn man etwas Platz einplant und es im Winter zum Beispiel in der Garage lagert.
Mehr als andere Gartenspielzeuge kommt das Trampolin dem Bewegungsdrang des Kindes entgegen, der ganze Körper wird eingesetzt, bessere Körperbeherrschung wird erlernt. Aber auch die Erwachsenen haben sehr viel Spaß an diesem Gerät, es bietet Gelegenheit, sich mit dem Nachwuchs in Geschicklichkeit zu messen oder einfach gemeinsam den Spaß am “Fliegen” zu erleben.

Ein weiterer Vorteil dieses Spielzeugs ist seine relative Geräuschlosigkeit. Die Ohren der Nachbarn werden geschont, da man höchstens leise Geräusche der Sprungfedern hören kann. Da Kinder eine große Ausdauer im Benutzen dieses Spielzeugs für den Garten entwickeln, ist gerade dieser Vorteil nicht zu unterschätzen, fördert er doch die guten nachbarlichen Beziehungen.

Auch in die Planung von Kindergeburtstagen kann man ein Gartentrampolin einbeziehen. Es ist bei allen “Kids” beliebt und man kann es für viele Wettspiele benutzen. Langweilig wird es mit einem solchen Gerät sicher nicht und der Geburtstag wird allen lange in Erinnerung bleiben.  Der Erwerb eines solchen Sprunggerätes lohnt sich also für die ganze Familie und ist eine langfristige Anschaffung, denn eigentlich wird das Kind nie zu alt, um Spaß an diesem Spielzeug zu haben.  Auch das ist ein lohnender Grund, dem Gartentrampolin den Vorzug vor vergleichbaren Spielgeräten wie z. B. Klettergerüsten zu geben.

Ihr linofant Team

Merkblatt zur Spielzeugsicherheit und EN71 (CENorm)

Samstag, 8. Dezember 2007

Info zur SpielzeugsicherheitSicherheit im Bereich Spielzeug erhält einen immer höheren Stellenwert. Doch was ist für Spielwarenhersteller, Händler und Importeure zu beachten? Welche Sicherheitsbestimmungen gelten und welche gesetzlichen Regelungen müssen Beachtung finden?

Hintergrund der Verordnung
Bereits seit 1988 klärt eine EU-Richtlinie die rechtliche Grundlagen. Sie wurde unter dem Aktenzeichen 88/378/EWG des Rates vom 3. Mai 1988 im Amtsblatt der EG Nr. L 187 vom Union (EU) 16.7.1988, S. 1–13 festgelegt. In Deutschland erfolgt die Umsetzung dieser EU-Richtlinie im Rahmen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) durch die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug aus dem Jahr 1989 und trat bereits im Januar 1990 in Kraft. Daneben gilt jedoch auch weiterhin das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG). Zusätzlich sind auch andere EU-Richtlinien, wie beispielsweise jene über Allgemeine Produktsicherheit, Elektromagnetische Verträglichkeit oder elektrische Betriebsmittel zu beachten.

Die EU-Richtlinie umfasst bezüglich ihres Geltungsbereichs neben Deutschland den gesamten EU-Bereich, die EFTA-Länder sowie einzelne Drittstaaten, die eine EU-Gesetzgebung anwenden. Wesentliches Merkmal für alle Produkte mit CE-Kennzeichnung ist ein sogenanntes Inverkehrbringen, dass von keinem Mitgliedstaat der EU behindert werden darf. Mit dieser Kennzeichnung wird verbrieft, dass die jeweiligen Produkte den wesentlichen Sicherheitsanforderungen der Richtlinie entsprechen und einer Konformitätsbewertung unterzogen wurden. Im Gegensatz dazu kann ein Handel mit Spielwaren dann untersagt werden, wenn eine solche Kennzeichnung nicht vorliegt. Aus diesne Gründen können auch Rückrufaktionen angeordnet werden, wie es in der jüngsten Vergangenheit des öfteren passiert ist.

Merkblatt schafft Klarheit
Das Merkblatt 88/378/EWG zur EU-Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft schafft Transparenz und Klarheit bezüglich der vielfältigen und komplexen Vorgaben und Regelungen im Umgang mit der Herstellung und dem Vertrieb von Spielzeug und dient als Leitfaden und Checkliste im sensiblen sicherheitsrelevanten Bereich. So klärt es die grundsätzliche Definition von Spielzeug und deren Anwendungsbereiche und beschreibt den betroffenen Personenkreis sowie die sicherheitsrelevanten Anforderungen. Aufgrund der in der Vergangenheit vielfach aufgetretenen zusätzlichen Probleme hinsichtlich bestimmter Materialien, stellt das Merkblatt dahingehende aktuelle Hinweise zur Verfügung. Darüber hinaus wird dem Themenbereich Normen und harmonisierte Normen umfassend Raum gegeben und den geforderten sicherheitsrelevanten Aspekten von Spielzeug gemäß definierter und erforderlicher DIN -Normen ausreichend Priorität eingeräumt. Ebenso werden ausführliche Informationen zu einzelnen Kennzeichnungen der Produkte hinsichtlich weiterer Gefahren, wie etwa einer leichten Entflammbarkeit sowie altersgruppenbezogener Warnhinweise zur Verfügung gestellt.

Sicherheit beginnt mit guter Information
Neben detaillierten Ausführungen zu diesen Aspekten bietet das Merkblatt auch Aufschluss über EG-Konformitätsbewertungsverfahren und gibt Auskunft zu allen Bereichen wie beispielsweise erforderliche, beizubringende Unterlagen, technische Dokumentationen sowie Angaben zu Konstruktionen und Herstellung. Mit ausführlichen Angaben zur CE-Kennzeichnung, pflichtgemäßen Warnhinweisen und Verweisen auf die nötigen Kontaktangaben, wie etwa Anschrift des Herstellers oder des jeweiligen Importeurs in der EU, werden Vorschriften und Richtlinien transparent und verständlich.

Komplettiert wird das umfassende Merkblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft durch Hinweise auf relevante und weiterführende Richtlinien und Informationen sowie detaillierter Angaben über Bezugsquellen mit Anschriften, Rufnummern und E-Mail-Adressen.