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Viele chinesische Spielzeugfabriken müssen Schließen

Mittwoch, 16. Januar 2008

Nach langer Zeit machen sich nun die Rückrufaktionen des gefährlichen chinesischen Spielzeuges bemerkbar. Die ganze Branche hat einen herben Rückschlag einstecken müssen, welchen nicht jeder Spielzeughersteller verkraftet. Nach den millionenfachen Rückrufen droht hunderten chinesischen Spielzeugherstellern der Bankrott. Dies gab nun ein Branchensprecher bekannt.

Da nun die Qualitätskontrollen verschärft wurden haben sich die Kosten für die interne Qualitätsprüfung zum Teil versechsfacht. Kombiniert man die höheren Qualitätskosten mit den steigenden Löhnen und den steigenden Rohstoffkosten, so dürften die Herstellungskosten im Jahr 2008 rund 15 Prozent höhen liegen als noch im Jahr 2007. Durch diese steigenden Kosten droht nun hunderten Spielzeugfabriken das Aus. Vor allem die kleineren und mittelständischen Unternehmen sind stark von einem Bankrott bedroht, denn diese hielten sich aus Sorge um die Qualität ihrer Produkte an die größeren Unternehmen. Diese müssen nun komplett Eigenständig neue Qualitätskontrollcenter einrichten und sich um ihre Produkte besser kümmern. Aufgrund der hohen Kostenbelastung sehen manche keine Chance mehr darin, auf dem Markt bestehen zu bleiben.

Auf der Spielzeugmesse in Hongkong wurde versucht, dass chinesische Image wieder gerade zu rücken. Mit vielen Neuerungen und Innovationen im Bereich der Spielzeugsicherheit ist dies wohl auch vorerst gelungen. Doch nun müssen neben den Worten Taten folgen. Die Chefs der deutschen und der amerikanischen Spielzeugindustrien sind sich sicher, dass der Preis steigen wird. Im selben Zug jedoch steigen auch die Qualität und die Sicherheit der chinesischen Spielzeuge.

China verschärft Auflagen für Spielzeugqualität

Mittwoch, 16. Januar 2008

Nach vielen negativen Schlagzeilen, erreichen uns doch positive Nachrichten aus China. Aus Auflagen für die Qualität von Spielzeug, welches in China produziert wird, wurden drastisch verschärft. Auf der zweitgrößten Spielzeugmesse der Welt, welche in Hongkong statt fand, teilte Li Qingxiang, Vizechef der Exportkontrollbehörde der südchinesischen Provinz Kanton, am Mittwoch mit, dass zukünftig sieben Spielzeug-Arten Exportlizenzen benötigen. Ebenso wurde die Lizenzdauer von fünf Jahren auf drei Jahre verkürzt. So müssen diese Lizenzen bereits nach drei Jahren erneuert werden. In die Qualitätskontrollen kommen künftig unter anderem auch Videospiele. Diese Maßnahmen sind notwendig, damit China auch weiterhin weltgrößter Spielzeugexporteur bleiben kann.

Die chinesischen Spielzeughersteller hätten in die Qualität und die Sicherheit von Spielzeug nur vernachlässigt, da die Käufer immer günstigere Ware verlangten, betonte Li bei der Nachrichtenagentur AFP. Aufgrund der verschärften Qualitätskontrollen müssen sich Verbraucher nun auf steigende Spielzeugpreise gefasst machen. Jedoch begrüßen viele chinesische Großkunden diese Vorgehensweise. Carter Keithley, Chef des US-Spielzeugverbandes, betont:“ Über Sicherheit sei nicht zu verhandeln. Sollten die neuen Maßnahme die Preise steigen lassen, müssen die Verbraucher dies akzeptieren.“

Die komplette Debatte über Spielzeugsicherheit entstand in den vergangenen Monaten. In Deutschland, den USA und anderen Ländern riefen viele Hersteller ihr Spielzeug aufgrund giftiger Inhaltssubstanzen zurück. Der Deutsche Verband der Spielwarenindustrie prognostiziert, dass aufgrund der steigenden Kosten für Löhne, Qualitätsprüfungen und Rohstoffe, alle chinesischen Spielwaren im Preis steigen werden.

Strafbarkeit des Verkaufs von Soft-Air-Pistolen an Minderjährige

Freitag, 21. Dezember 2007

Soft-Air-Pistolen sind, meist aus Plastik bestehende, Modellpistolen, mit denen kleine Plastikkugeln von verschiedenen Größen verschossen werden können. Häufig werden diese Pistolen für das Spiel “Airsoft” benutzt.

Diese Soft-Air-Pistolen unterscheiden sich nicht nur in Größe und Qualität enorm, auch verschiedene ballistische Systeme sind am Markt erhältlich. Neben Modellen mit Gasbetrieb durch Propangas verfügen dabei die Air-Soft-Pistolen mit Federdruck wegen ihrer verhältnismäßig geringen Kosten über den größten Marktanteil.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass sich die Geschossenergie (gemessen in der Einheit “Joule”) stark unterscheidet, was erhebliche Konsequenzen für die rechtliche Betrachtung der Soft-Air-Pistole haben kann. So sind Soft-Air-Pistolen mit einer Geschossenergie unter 7,5 Joule zwar grundsätzlich keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes, dürfen aber nur 18 Jährige Personen verkauft werden und ohne eine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis nicht schussbereit im öffentlichen Raum geführt werden.

Soft-Air-Pistolen mit einer Geschossenergie unter 0,5 Joule gelten dagegen als Spielzeug. Nach einem Feststellungsbeschluss des Bundeskriminalamtes sollten diese nicht in den Anwendungsbereich des Waffengesetzes fallen und insofern frei verkäuflich sein. Aufgrund sicherheitspolitischer Überlegungen sprach sich das Bundeskriminalamt aber für eine Beschränkung der Erwerbsmöglichkeiten auf ein Mindestalter von 14 Jahren aus, die aber nicht rechtlich bindend war und, ähnlich wie die freiwillige Selbstkontrolle von Filmen oder Videospielen, von den Händlern freiwillig beachtet werden sollte.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27.04.2007 entfaltet dieser Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes aber keine Rechtswirkung in Strafsachen. Vielmehr statuiert das Oberlandesgericht Karlsruhe eine Strafbarkeit für den Verkauf von Soft-Airt-Pistolen mit einer Bewegungsenergie von mehr als 00,8 Joule bis 0,5 Joule an Minderjährige, wenn die Soft-Air-Pistole nicht entsprechend der europäischen Regelungen über die Spielzeugkennzeichnung mit CE-Kennzeichen versehen sind.

Damit bestätigt das Oberlandesgericht Karlsruhe das Urteil eines Amtsgerichtes, welches die Inhaberin eines Waffengeschäftes von der Anklage des Waffenverkaufs an Minderjährige freigesprochen hatte. Diese hatte besagte Soft-Air-Pistolen mit fehlendem CE-Zeichen nach EU-Recht an Minderjährige verkauft. Das Amtsgericht argumentierte, dass zwar die Soft-Air-Pistolen nach dem geltenden Waffenrecht verboten sein, weil sie aufgrund des fehlenden CE-Kennzeichen nicht als Spielzeug bestimmt waren und eine Geschossenergie von über 0,08 Joule hatten, diese Rechtslage aber durch den oben bereits erwähnten Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes insofern verändert wurde, als das dieses in Bezug auf eine Europäische Richtlinie die Geschossenergiegrenze von Spielzeugwaffen auf 0,5 Joule angehoben hat.

Nach der Revision der Staatsanwaltschaft bestätigt das Oberlandesgericht zwar das Urteil des Amtsgerichtes im Ergebnis, hebt aber die Begründung auf.
Demnach entfalte der Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes keine bindende Wirkung. Dies ergebe sich bereits aus dem Wortlaut und Rechtsgedanken des Waffengesetzes, der einer erweiternden Auslegung oder gar Rechtsfortbildung nicht zugänglich sei. Darüber hinaus sei die Rechtslage bereits so eindeutig, dass das Bundeskriminalamt seine Zuständigkeit zur Klärung bestehender Zweifel nach §§ 2 Abs. 5 in Verbindung mit 48 Abs. 3 des Waffengesetzes gar nicht wahrnehmen hätte dürfen.
Die Konsequenz aus diesem Urteil ist demnach ein rein faktischer Verwurf des Feststellungsbescheids, mit der Folge, dass der Verkauf von Soft-Air-Pistolen mit einer Bewegungsenergie von über 0,08 Joule und fehlender CE-Kennzeichnung an Minderjährige zu einer Strafbarkeit nach dem Waffengesetz führen kann, die im vorliegenden Falle nur entfiel, weil sich die Verkäuferin in einem strafbarkeitsbefreienden Verbotsirrtum befand.

Ihr linofant Team

Bund und Länder einig: Maßnahmen zur Sicherung von Spielzeug höchste Priorität

Sonntag, 9. Dezember 2007

Bundeswirtschaftsminister Michael GlosEine Initiative von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos brachte den Stein ins Rollen: Nach der Berichterstattung über Vorfälle mit gefährlichem Spielzeug beschloss die Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) im Einvernehmen mit Bund und Ländern eine Verbesserung der Sicherheit von Spielzeug und räumt damit dem Schutz der Kinder höchste Priorität ein. Bereits im August 2007 veranstaltete das Bundesministerium für Wirtschaft einen Workshop, um Institutionen auf Bundes- und Landesebene, Vebraucherschutz- und Wirtschaftsverbände für das Thema zu sensibilisieren. Die Teilnemer dieser Veranstaltung waren sich schnell einig: Maßnahmen zur eine effizienten Überwachung des Spielzeugmarktes sind zukünftig unerlässlich und die Verbraucherrolle soll durch gezielte Aufklärung deutlich gestärkt werden.

Öffentliche Warnhinweise des Handels
Besonders erfreulich: Sowohl Vertreter der Spielwaren-Industrie als auch der Marktaufsichtsbehörden und des BMWi konnten sich auf konkrete Sofortmaßnahmen einigen. Im Falle der besonderen Gefahr bezüglich verschluckbarer Magnet-Teile gibt es auf Veranlassung der Marktaufsichtsbehörde bereits seit dem disjährigen Weihnachtsgeschäft im Handel öffentliche Warnhinweise für Verbraucher. Dies ist jedoch erst der Beginn einer Vielzahl an weiteren Schutz-Maßnahmen. So wird gleich zu Beginn des Jahres 2008 eine Verordnung in Kraft treten, die eine unmittelbare Warenkennzeichnung auf Magnetspielzeug vorschreibt. Diese Maßnahme wurde – gebündelt von den Ländern – bereits bei der zuständigen EU-Kommission in Brüssel eingereicht. Zudem soll es auf Anregung von Bundeswirtschaftsminister Glos innerhalb einer Überabeitung der EU-Spielzeugrichtlinie zu einer verbindlichen Prüfung für Spielzeug durch eine noch näher zu bezeichnende, zuständige Stelle kommen. Diese Maßnahme wird von der Spielzeugindustrie ausdrücklich unterstützt.

Vielzahl an Vorsorge-Maßnahmen
Vor dem Hintergrund schwerer Unfälle, wonach Kinder durch Verschlucken von Kleinteilen verletzt wurden, ist bereits eine Studie des BMWi zur Beschleunigung einer Europäischen Normung von Magneten in Spielwaren in Auftrag gegeben worden. Zusammen mit der korrigierten EU-Spielzeugrichtlinie soll die neue Spielzeugnorm für eine deutlich erhöhte Sicherheit sorgen. Möglichkeiten, die Sicherheit deutlich zu verbessern, werden auch in China diskutiert. So treffen sich Vertreter des BMWi mit Vertretern der chinesischen Sicherheitsbehörden direkt vor Ort zum Zweck einer verbindlichen deutsch-chinesischen Vereinbarung. Eindeutig auch der Appell des BMWi an alle Spielwaren-Käufer, das Augenmerk besonders auf Qualität und Sicherheit zu legen und Ware mit Prüfsiegeln, wie etwa dem GS-Zeichen (“Geprüfte Sicherheit”) den Vorzug zu geben.

Insgesamt tragen die von Bund, Ländern und Spielzeugherstellern gebündelten Maßnahmen sowie eine wesentlich größeren Aufmerksamkeit auf Sicherheitsstandard beim Kauf zukünftig zu einer deutlichen Abwehr von Gefahren in Punkto Sicherheit für Kinder bei. Dies ist insbesondere dem schnellem Handeln aller beteiligten Organisationen zu verdanken.

Weiterführende Informationen:
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Quelle:
WEKA Produktsicherheit

Öko-Test prüft Spielzeug auf der Grundlage umstrittener Kriterien

Sonntag, 9. Dezember 2007

Öko TestDas “Toys Fachmagazin für Classic Games Creatives” veröffentlicht unter Berufung auf das Informationsportal für Spielwaren und Lizenzen, www.brandora.de, einen Kommentar zu einem von der Zeitschrift Öko-Test durchgeführten Spielzeugtest.

Das Magazin Öko-Test ließ 15 Puppen auf Sicherheit und Qualität untersuchen, von denen 12 die Note “ungenügend” erhielten. Die Labore, in denen die Prüfungen vorgenommen wurden, wurden von der Zeitschrift nicht genannt. Die den Tests zugrunde liegenden Verfahren und Richtlinien sind fragwürdig und dienen auch nicht der in der Branche geforderten Etablierung von Sicherheitsstandards und praxistauglicher Qualitätssicherungsmaßnahmen. Die Testergebnisse sind nicht zum ersten Mal im Weihnachtsgeschäft vorgenommen worden, um Stimmung gegen die Spielwarenindustrie zu machen und die Verkaufszahlen des Testmagazins zu erhöhen.

Der Deutsche Verband der Spielwarenindustrie e.V. (DVSI) bezeichnet das Testverfahren als Katastrophe. Er verweist darauf, dass die rechtlichen Bestimmungen zu Spielzeugsicherheit außerordentlich komplex sind und die EU nur Prüfinstitute zulässt, die nachweislich Kompetenz bei der Prüfung von Spielzeugsicherheit besitzen. Diese zugelassenen Stellen sind im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft und in der deutschen Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz veröffentlicht.

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Der DVSI vermutet, dass die Zeitschrift Öko-Test aus Kostengründen keine von der EU zugelassenen Prüfinstitute beauftragt. Die Prüfer bleiben anonym und können deshalb den erforderlichen Sachverstand oder eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 17025 nicht nachweisen.

Die beim Spielzeugtest von Öko-Test angewendeten Kriterien weisen zwar Bestandteile einzelner europäischer gesetzlicher Anforderungen auf, legen aber ebenso falsch interpretierte Anforderungen zugrunde, die sich auf Stoffe beziehen, die sich noch in der wissenschaftlichen Diskussion befinden. Einige Testanforderungen beruhen nur auf der Weltanschauung des Testmagazins.

Die Zeitschrift Öko-Test verweist bei der Materialprüfung zum Teil auf ungesicherte Untersuchungen. Bei der Prüfung der mechanischen Anforderungen der getesteten Puppen werden Testanforderungen angewendet, die gar nicht relevant sind. So wurden Puppenhaare mit einer Zugkraft von 90 Newton herausgerissen und das Spielzeug deshalb von der Qualitätsstufe “sehr gut” auf die Stufe “ungenügend” abgewertet. DIN EN 71 Teil 1 nimmt Puppenhaare jedoch ausdrücklich von diesem Testkriterium aus. Nicht einmal ein menschliches Haar ist einer Zugbelastung in dieser Größenordnung gewachsen.

Für den DVSI stellt die Spielzeugsicherheit ein Kernanliegen dar. Zurecht beanstandete Mängel und Rückrufaktionen im laufenden Jahr zeigen, dass die Sicherheit verbessert werden muss. Die kann aber nur durch eine Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen erreicht werden, die von Fachleuten aus allen relevanten Bereichen entwickelt worden sind. Von selbsternannten Spielzeugtestern ausgedachte Kriterien tragen nicht zur Verbesserung der Sicherheit bei.

Der DVSI fordert eine praxistaugliche Einhaltung der europäischen Sicherheitsbestimmungen und setzt sich deshalb für entsprechende europäische Gesetzesregelungen ein.

Einfuhrverbot für Spielzeuge aus China vom Tisch

Donnerstag, 6. Dezember 2007

Das drohende Einfuhrverbot für Spielzeuge aus China ist nicht mehr im Gespräch

Laut der EU-Kommissarin für Verbraucherschutz Meglena Kunevra, gibt es für die Europäische Union inzwischen keine Veranlassung mehr, die Einfuhr von Spielzeugen aus China zu verbieten.

Zu diesem Ergebnis kam die Europäische Kommission, nachdem die zweimonatige, selbst gesetzte Frist zur Überprüfung der derzeitigen Kontrollmechanismen zur Produktsicherheit von Spielzeugen – in Hinblick auf den Handelspartner China – im November endete.

Im Fokus der Untersuchung stand dabei neben der Analyse der derzeitigen Aufsichts- und Kontrollsysteme vor allem die Frage, wie schnell bei etwaigen Verstößen gegen die Produktsicherheit reagiert werden kann.

Keine Kompromisse bei der Verbrauchersicherheit zu machen – das war das erklärte Ziel dieser Untersuchung, die durch Kunevra eingeleitet wurde.

China ist größter Produzent von Spielzeug für den europäischen Markt

Der überwiegende Anteil des in Europa verkauften Spielzeuges wird inzwischen in China produziert. Nach einer Einschätzung der Eu-Kommission sind die derzeit vorhandenen Vorschriften zum Schutz der Konsumenten grundsätzlich ausreichend.

Nach dem die chinesischen Behörden zwischenzeitlich die Sicherheitskontrollen bei der Produktion von Spielzeugen nachdrücklich verstärkt haben, sind laut Brüssel die Gründe für ein Einfuhrverbot für Spielzeug aus China weggefallen. Die Europäische Union baut auf China als wichtiger Kooperations- und Handelspartner.

Es bleibt abzuwarten, ob China tatsächlich bis Dezember 2007 ein eigenes Meldesystem nach europäischem Vorbild für Verstöße gegen die Sicherheitsrichtlinien eingerichtet hat. Hier in Europa sorgt das Schnellwarnsystem Rapex für ein schnelles Eingreifen bei Produkten (außer Lebensmittel) von denen eine Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit ausgehen kann.

Mattel reagierte auf die Gefahren

Der weltweit größte Spielzeughersteller Mattel hatte in diesem Sommer mehrere große Produktrückrufaktionen gestartet, weil von den verkauften Produkten Risiken für die Gesundheit von Kindern ausgingen. Hergestellt wurden diese Produkte zu einem großen Teil in China. Beanstandungen gab es hinsichtlich der verwendeten, bleihaltigen Farben und kleinteilige Magnete, die von Kleinkindern leicht verschluckt werden können.

Spielzeuge, die Magnetteile oder Magnete enthalten, sollen nach dem Willen von Bund und Länder in Deutschland noch in diesem Jahr mit entsprechenden Warnhinweisen versehen werden. Der Wirtschafts-Sekretär Dr. Joachim Wuermeling, Koordinator der Europapolitik im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, sicherte der Eu-Kommissarin Kunevra die Unterstützung der Bundesregierung in dieser Frage zu.

Quelle: tagesschau.de