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	<title>Spielzeug &#187; Spielzeugsicherheit</title>
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		<title>Spielzeughersteller und –händler müssen sich anpassen</title>
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		<pubDate>Sat, 24 Apr 2010 08:44:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sfries</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Spielzeug Markt]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Spielzeugindustrie unterliegt ständigen Änderungen bezüglich der Interessen der Kinder für Spielzeug. Dieser Umstand ist auf die sich ständig ändernden Spielzeugtrends zurückzuführen. Auch die Spielzeugsicherheit wirkt sich mitunter sehr stark auf den sich konstant verändernden Spielzeugmarkt auch. Immer wieder finden sich Spielzeuge, welche nicht den Richtlinien der Spielzeugsicherheit entsprechen und vom Markt genommen werden müssen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Spielzeugindustrie unterliegt ständigen Änderungen bezüglich der Interessen der Kinder für Spielzeug. Dieser Umstand ist auf die sich ständig ändernden Spielzeugtrends zurückzuführen.<span id="more-942"></span></p>
<p>Auch die Spielzeugsicherheit wirkt sich mitunter sehr stark auf den sich konstant verändernden Spielzeugmarkt auch. Immer wieder finden sich Spielzeuge, welche nicht den Richtlinien der Spielzeugsicherheit entsprechen und vom Markt genommen werden müssen oder die Produktion dieser Spielzeuge umgestellt werden muss. Hierbei spielen vor allem die Materialien, aus welchen die entsprechenden Spielzeuge hergestellt werden, eine große Rolle. Da Spielzeuge in der EU einer sehr strengen Kontrolle unterliegen, kann es mitunter vorkommen, dass ein bestimmter Spielzeugartikel aufgrund enthaltener Schadstoffe vom Markt genommen werden muss und der Hersteller des Artikels die Produktion entweder einstellt oder gravierend verändert.</p>
<p>Die sich konstant verändernden Spielzeugtrends werden mitunter sehr stark von der Film- und Fernsehindustrie, aber auch durch die entsprechenden Jahreszeiten beeinflusst. Beispielsweise legen die Spielzeughersteller im Winter den Schwerpunkt auf den Spielspaß im Schnee, wohingegen im Sommer sehr viele Spielzeugartikel für den Strand oder Sandkasten angeboten werden. Die einzelnen Spielzeughersteller müssen hierfür eine sehr hohe Flexibilität aufweisen, um bei den sich ständig ändernden Trends auf dem Spielzeugmarkt bestehen zu können.</p>
<p>Doch finden sich auch zahlreiche Spielzeuge, die sich trotz des ständig verändernden Trends seit vielen Jahren in den Läden halten und von den Kindern immer wieder mit Begeisterung entgegen genommen werden. Ein sehr schönes Beispiel hierfür sind die zahlreichen Systemspielzeuge, mit welchen die Kinder ihr Spiel sehr individuell gestalten können. Mitunter stellt diese Möglichkeit der individuellen Spielgestaltung mit diesen Systemspielzeugen der Hauptgrund für deren konstante Beliebtheit bei den Kindern dar.</p>
<p>Auch Brettspiele erfreuen sich prinzipiell einer konstanten Beliebtheit bei den Kindern und bleiben von den Veränderungen der Spielzeugtrends nahezu unberührt. Selbstverständlich finden sich immer wieder neue Brettspiele in den Spielzeugläden, doch auch die alten Klassiker unter den Brettspielen werden nach wie vor sehr häufig verkauft.</p>
<p><a href="../../spielturm_kletterturm_44.htm">http://www.linofant.de/spielturm_kletterturm_44.htm</a></p>
<p><a href="../../spielturm_kletterturm_44.htm"></a></p>
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		<title>In der EU existieren strenge Testverfahren für Spielzeug</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Apr 2010 08:18:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sfries</dc:creator>
				<category><![CDATA[Hintergrund]]></category>
		<category><![CDATA[Spielzeug]]></category>
		<category><![CDATA[Spielzeugqualität]]></category>
		<category><![CDATA[Spielzeugsicherheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Spielzeugsicherheit stellt heutzutage ein sehr wichtiges Thema dar. Vor allem in Bezug auf eventuell versteckte Giftstoffe erfüllen immer noch sehr viele Spielzeuge nicht den geforderten Standard. Aus diesem Grund werden Spielzeuge bevor sie in die Verkaufsräume der Spielzeughändler gelangen, innerhalb der EU sehr genau auf eventuell enthalte Giftstoffe, Schwermetalle und allergieauslösende Substanzen getestet. Beispielsweise [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Spielzeugsicherheit stellt heutzutage ein sehr wichtiges Thema dar. Vor allem in Bezug auf eventuell versteckte Giftstoffe erfüllen immer noch sehr viele Spielzeuge nicht den geforderten Standard.<span id="more-676"></span></p>
<p>Aus diesem Grund werden Spielzeuge bevor sie in die Verkaufsräume der Spielzeughändler gelangen, innerhalb der EU sehr genau auf eventuell enthalte Giftstoffe, Schwermetalle und allergieauslösende Substanzen getestet. </p>
<p>Beispielsweise enthalten zahlreiche Spielzeuge verschiedene Duftstoffe, welche bei manchen Kindern allergische Reaktionen auslösen können. Auch derartige Substanzen sind in Spielzeugen absolut nicht erwünscht und können durch die Testverfahren ermittelt werden.</p>
<p>Spielzeuge, die für den Verkauf innerhalb der EU vorgesehen sind, müssen grundsätzliche auf Giftstoffe, Schwermetalle und allergieauslösende Stoffe getestet werden. Wird bei diesen Tests bei einem Spielzeug ein Giftstoff entdeckt, kann dies sehr teuer für den Hersteller oder Importeur des Artikels werden. </p>
<p>Heutzutage stammen 80 Prozent der Spielzeugartikel, welche in der EU zum Verkauf angeboten werden, aus China. Da in China nur sehr geringe Auflagen bezüglich der Spielzeugproduktion bestehen, müssen diese importierten Spielzeuge bezüglich der Spielzeugsicherheit sehr genau geprüft werden. Doch gestaltet sich eine lückenlose Überprüfung der importierten Spielzeugartikel bisher als sehr schwierig. Teilweise werden die in Asien produzierten Spielzeuge auf sehr verschlungenen Wegen nach Deutschland bzw. in die EU, eingeführt. Daher sollte bei jedem Kauf von Spielzeug unbedingt auf eine Unbedenklichkeitsauszeichnung auf der Verpackung des Spielzeugartikels geachtet werden!</p>
<p>Da ein Spielzeughersteller oder –importeur nicht unbedingt alle gesetzlichen Kriterien in Bezug auf die Spielzeugsicherheit kennen kann, werden innerhalb Deutschlands drei- bis viertägige Kurse angeboten, welche den Herstellern und Importeuren von Spielzeug die Möglichkeit bieten, sich detailliert über die Gesetze und Verordnungen für den Spielzeugverkauf in der BRD informieren zu können. </p>
<p>Da sich, wie bereits erwähnt, eine lückenlose Überprüfung aller in Deutschland zum Verkauf angebotenen Spielzeuge sehr schwierig gestaltet, sollte sich der Verbraucher selbst absichern und stets auf die Herkunft des Spielzeugs und zudem auf die ebenfalls bereits erwähnten Unbedenklichkeitsauszeichnungen auf den Verpackungen der Spielzeugartikel achten!</p>
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		<title>Beim Kauf von Spielzeug muss auf Altersangaben geachtet werden!</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Apr 2010 08:12:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sfries</dc:creator>
				<category><![CDATA[Spielzeugsicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Spielzeug]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei dem Kauf von Spielzeug sollte unbedingt auf die Altersangaben bezüglich der Spielzeugsicherheit auf der Verpackung der entsprechenden Artikel geachtet werden. Teilweise setzten sich die verschiedenen Spielzeuge aus zahlreichen Kleinteilen zusammen und eignen sich daher nur für Kinder eines fortgeschrittenen Alters, da Spielzeuge mit Kleinteilen für Kleinkinder eine große Gefahr durch das versehendliche Verschlucken der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei dem Kauf von Spielzeug sollte unbedingt auf die Altersangaben bezüglich der Spielzeugsicherheit auf der Verpackung der entsprechenden Artikel geachtet werden. <span id="more-674"></span></p>
<p>Teilweise setzten sich die verschiedenen Spielzeuge aus zahlreichen Kleinteilen zusammen und eignen sich daher nur für Kinder eines fortgeschrittenen Alters, da Spielzeuge mit Kleinteilen für Kleinkinder eine große Gefahr durch das versehendliche Verschlucken der Teile besteht. </p>
<p>Denn werden die Kleinteile von einem Kind verschluckt, kann hierdurch eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit des Kindes entstehen. Aus diesem Grund werden in Deutschland Spielzeuge vom Hersteller mit einer Altersangabe gekennzeichnet, durch welche der Käufer sicher gehen kann, dass sich das Spielzeug auch für das Alter des entsprechenden Kindes wirklich eignet. </p>
<p>Oft finden sich gerade im Ausland zahlreiche Spielzeuge, welche entweder gar nicht mit einer Altersangabe bezüglich der Spielzeugsicherheit gekennzeichnet sind oder die Angaben in der landesüblichen Sprache auf den Verpackungen stehen. Hierbei sollte bei einer Ungewissheit über die Altersfreigabe des entsprechenden Spielzeugs unbedingt vom Kauf abgesehen werden, vor allem wenn das Spielzeug als Geschenk für ein Kleinkind dienen soll.</p>
<p>Des Weiteren müssen Spielzeuge für Kleinkinder hierzulande grundsätzlich aus ungiftigen Materialien bestehen, da bei einem Kleinkind immer davon ausgegangen werden muss, dass dieses das Spielzeug in den Mund steckt. Die vorgeschriebene Ungiftigkeit bezieht sich hierbei sowohl auf die Materialien, aus welchen das Spielzeug hergestellt wird, als auch auf die Farben, mit deren Hilfe der Hersteller den Spielzeugartikel einfärbt. Vor allem bei dem Kauf von Kuscheltieren und Kunststoffspielzeug sollte auf die Ungiftigkeit der Materialien und der Farben geachtet werden!</p>
<p>Des weiteren finden sich im Spielzeughandel zahlreiche Holzspielzeuge, welche ebenfalls bei Nichtbeachtung der Altersangaben eine Verletzungsgefahr oder ein Gesundheitsrisiko für ein Kleinkind darstellen können. Dieser Umstand ist zumeist auf die Beschaffenheit der für die Herstellung der Spielzeuge verwendeten Holzarten zurückzuführen. Holzspielzeuge, die sich uneingeschränkt für Kleinkinder eignen, dürfen auf keinen Fall splittern, da Holzsplitter ebenfalls ein erhebliches Gesundheitsrisiko für Kleinkinder darstellen können.</p>
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		<title>EU-Richtlinie 88/378/EWG zur Spielzeugsicherheit</title>
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		<pubDate>Mon, 11 Jan 2010 13:35:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Spielzeugsicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Richtlinie 88/378/EWG]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Grundlagen der Spielzeugsicherheit: Als Grundlage hinsichtlich vorgegebener Richtlinien und Normen in Sachen Spielzeugsicherheit innerhalb der Europäischen Union (EU) gilt die Mitteilung der EU-Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 88/378/EWG des Rates vom 3. Mai 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Sicherheit von Spielzeug in ihrer derzeit gültigen Fassung. Die EU-Richtlinie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Grundlagen der Spielzeugsicherheit:<br />
Als Grundlage  hinsichtlich vorgegebener Richtlinien und Normen in Sachen Spielzeugsicherheit  innerhalb der Europäischen Union (EU) gilt die Mitteilung der EU-Kommission im  Rahmen der Durchführung der Richtlinie 88/378/EWG des Rates vom 3. Mai 1988 zur  Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Sicherheit von  Spielzeug in ihrer derzeit gültigen Fassung. Die EU-Richtlinie 88/378/EWG nimmt  primär Bezug auf allgemeine Sicherheitsanforderungen, welches innerhalb der EU  vertriebenes Spielzeug aufzuweisen hat. Daraus ergeht, dass dieses keinerlei  Gesundheits- oder Verletzungsrisiken aufweisen darf. Eine aktualisierte  Erweiterung der Richtlinie erfolgte mittels Erlass vom 25. Januar 2008. Dieser  umfasst insbesondere den Einsatz und die Verwendung von bestimmten Chemikalien  in Spielzeugen und deckt zugleich das Spektrum erst kürzlich erkannter  Sicherheitsmängel und Gefahrenquellen ab. Technische Einzelheiten werden in der  DIN EN 71-Normenreihe aufgeführt. <span id="more-205"></span><br />
Ziel der Richtlinien und Normen  seitens der EU-Kommission:<br />
Intention der EU-Richtlinie 88/378/EWG ist das  Ziel eines transparenten, sicheren und verantwortungsbewussten Vertriebes von  Spielzeugen aller Art sowie der daraus resultierende Schutz der Bürger der  Europäischen Union (EU).</p>
<p>EU-Kommissionsvizepräsident Günter Verheugen  zur Richtlinie 88/378/EWG:<br />
Günter Verheugen, amtierender  EU-Kommissionsvizepräsident, äußert sich wie folgt in einer offiziellen  Stellungnahme zur Richtlinie 88/378/EWG und deren Aktualisierung im Januar 2008:  „Wo es um die Gesundheit und Sicherheit unserer Kinder geht, darf es keine  Kompromisse geben. In Europa angebotenes Spielzeug muss sicher sein. Punkt.“  Damit unterstreicht Verheugen den hohen Stellenwert der Richtlinie und deren nun  wirkungsvollere Anwendung innerhalb der Europäischen Union (EU).</p>
<p>Die  Grundsätze der EU-Richtlinie 88/378/EWG:<br />
Die EU-Richtlinie 88/378/EWG umfasst  in ihrer Vollständigkeit 16 Artikel. In Artikel 1 wird eine grundsätzliche  Definition des Begriffes „Spielzeug“ an sich gegeben. Demnach gelten „alle  Erzeugnisse, die dazu gestaltet oder öffentlich bestimmt sind, von Kindern im  Alter bis 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden“, als Spielzeug. Der zweite  Artikel der Richtlinie nimmt Bezug auf grundlegende Voraussetzungen für den  Vertrieb von Spielzeugen. Daraus ergeht, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung  &#8211; unter Berücksichtigung des üblichen Verhaltens bei Kindern -keinerlei  Gesundheits- oder Verletzungsrisiken entstehen dürfen, zudem muss das Produkt  unter Berücksichtigung der Dauer seines voraussehbaren und normalen Gebrauchs  die in dieser Richtlinie festgelegten Voraussetzungen für Sicherheit und  Gesundheit erfüllen. Die Artikel drei und vier nehmen Bezug auf die  Verpflichtung der EU-Staaten, dass notwendige Maßnahmen zur Erfüllung und  Ausführung der Richtlinie getroffen werden (Artikel 3) und diese nicht behindert  werden dürfen (Artikel 4). Als Kernpunkt der Richtlinie ist der fünfte Artikel  zu betrachten, welcher die Kennzeichnung mittels CE-Prüfzeichen regelt. Demnach  verpflichten sich die Hersteller mit der Anbringung des CE-Prüfzeichens auf  Spielzeugen, dass diese der Richtlinie und der EN 71-Prüfnormen entsprechen.  Verstöße bei Missbrauch des Prüfzeichens bringen Sanktionen und eine  strafrechtliche Verfolgung mit sich. Artikel sechs ermöglicht die Ausweitung und  gegebenenfalls notwendige Änderung beziehungsweise Prüfung der Richtlinie durch  EU-Mitgliedsstaaten. Artikel sieben stellt Maßnahmen bei Nichtkennzeichnung von  Spielzeugen mittels CE-Prüfzeichen dar und erlegt eine Handlungs- und  Offenbarungspflicht an die EU-Kommission seitens des zuständigen  Mitgliedstaates. Artikel acht hebt nochmals die unabdingbare Pflicht zur  Kennzeichnung und deren Wichtigkeit hervor und zeigt zudem Prüfverfahren und  Kontrollverfahren an. Die genannten Punkte aus Artikel acht werden in den  Artikeln neun bis elf weiter ausgeführt. Artikel 12 verpflichtet zur  stichprobenartigen Kontrolle aller EU-Mitgliedsstaaten, während Artikel 13 die  daraus resultierende Pflicht zur regelmäßigen Berichterstattung an die  EU-Kommission festlegt. Artikel 14 beinhaltet die Tatsache, dass bei  Nichtzulassung eines Spielzeuges die dafür anfallenden Gründe und Ursachen  genauestens untersucht und dargelegt werden müssen. Artikel 15 hält  Informationen wie Gültigkeit und Kenntnisnahme, während Artikel 16 den  Adressaten der Richtlinie – nämlich alle EU-Mitgliedsstaaten – definiert und  festsetzt.</p>
<p>Aktualisierung der Richtlinie 88/378/EWG vom 25. Januar  2008:<br />
Diese Aktualisierung beinhaltet primär die Anpassung an die  modernisierten Herstellungsverfahren und gleichzeitige Gefahren, welche diese  mit sich bringen. Die wichtigsten Inhalte des Erlasses vom 25. Januar 2008 sind  eine generelle Nichterlaubnis von im Allgemeinen als schwerwiegend  gesundheitsgefährdenden Stoffen, welche krebserregend sind oder den Ausbruch der  Krankheit fördern. Darüber hinaus werden strenge Sanktionen gegen Hersteller  erhoben, die wissentlich oder unwissentlich erbgutgefährdende oder  fortpflanzungsgefährdende Materialien oder Stoffe verwenden. Schadstoffe wie  Blei und Quecksilber unterliegen nun noch strengeren Kontrollverfahren, des  Weiteren sind Spielzeughersteller nun verpflichtet, eine Kennzeichnung möglicher  Gefahren sowie die Anbringung des CE-Prüfzeichens durchzuführen. Daran gekoppelt  ist eine Verpflichtung zur Ausarbeitung einer umfassenden technischen  Dokumentation, Prüfung von Spielzeug durch unabhängige Labors, die Verpflichtung  der Mitgliedstaaten zu Sanktionen gegen Hersteller, die gegen die  Spielzeugrichtlinie verstoßen und weiteres.</p>
<p>Die DIN EN 71-Normenreihe und  deren Kerninhalt:<br />
Die EU-DIN-Norm EN 71 für Spielzeuge regelt Vorschriften  bezüglich deren technischer Eigenschaften und ist in acht Abschnitte gegliedert.  DIN EN 71-1 legt mechanische und physikalische Eigenschaften dar, DIN EN 71-2  beinhaltet Anforderungen hinsichtlich der Entflammbarkeit des verwendeten  Materials, DIN EN 71-3 zur Migration bestimmter Elemente. DIN EN 71-4 beinhaltet  Normen ausschließlich für Experimentierkästen, welche für chemische und ähnliche  Versuche ausgelegt sind, während DIN EN 71-5 auf allgemeines chemisches  Spielzeug bezieht. DIN EN 71-6 reglementiert die Anbringung eines grafischen  Symbols zur Kennzeichnung mit einem altersgruppenbezogenen Warnhinweis. Darüber  hinaus macht DIN EN 71-7 Vorschriften bezüglich Fingermalfarben aus biologischer  und chemischer Basis. Normen zu Schaukeln, Rutschen und ähnliches  Aktivitätsspielzeug für den häuslichen Gebrauch – im Innen- und Außenbereich –  sind in DIN EN 78-8 festgehalten. Normen zur Sicherheit elektrischer Spielzeuge  sind in DIN EN 50088 aufzufinden.</p>
<p>Fazit:<br />
Die Kombination aus  Richtlinie 88/378/EWG, deren Aktualisierung vom 25. Januar 2008 sowie die Normen  der DIN EN 71 ermöglicht ein zum derzeitigen Zeitpunkt maximales Maß an  Sicherheit, Zuverlässigkeit und Schutz der EU-Mitgliedsstaaten und deren Bürger,  insbesondere Kindern und Jugendlichen.</p>
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		<title>Machen Computerspiele süchtig?</title>
		<link>http://www.linofant.de/spielzeug/2008/05/14/machen-computerspiele-suchtig/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 May 2008 04:51:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lukas Swiaczny</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Spielzeugsicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Online Spiele]]></category>
		<category><![CDATA[Spielzeug]]></category>
		<category><![CDATA[süchtig]]></category>
		<category><![CDATA[Suchtpotential]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Bundestag fand am Mittwoch den 09.04.2008 ein Kultur- und Medienausschuss statt, welcher das Thema „Onlinesucht“ behandelte. In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls darüber debatiert welche Risiken aus der permanenten Nutzung von Online-Spielen entstehen können. Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. hat zu diesem Thema die Stellung bezogen. Die Experten waren der Meinung, dass bisher zu wenige [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Bundestag fand am Mittwoch den 09.04.2008 ein Kultur- und Medienausschuss statt, welcher das Thema „Onlinesucht“ behandelte. In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls darüber debatiert welche Risiken aus der permanenten Nutzung von Online-Spielen entstehen können. Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. hat zu diesem Thema die Stellung bezogen.</p>
<p>Die Experten waren der Meinung, dass bisher zu wenige Erkenntnisse gewonnen werden konnten um eine wissenschaftliche Beurteilung zum Thema Online-Sucht abliefern zu können. Es wurde davon abgeraten mit voreiligen Maßnahmen an die Öffentlichkeit zu treten. Der BIU hat dieser Sichtweise zugestimmt und stand voll und ganz hinter den Experten. Vor allem durch die begrenzte Spieldauer der mehrheitlichen Computerspiele hielt sich das Suchtpotential in Grenzen. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann man von exzessivem Spielverhalten reden, doch diese Einzelfälle lassen sich nicht pauschalisieren.</p>
<p>Die Industrie hat bereits weiter gedacht. Es gibt bei Betriebssystemen, Spielkonsolen und sogar bei Online-Rollenspielen verschiedene Einstellungsmöglichkeiten, welche ein exzessives Ausnutzen der Computerspiele verhindern soll. Diese technischen Mittel helfen dabei die Spieldauer zu begrenzen und in ein geregeltes Maß zu bringen. Eltern können ihren Kindern festgelegte Tageszeiten anbieten, zu welchen die Kinder dann sich den Spielen hingeben können. Eltern und Politiker müssen dabei an einem Strang ziehen, denn die Kinder werden immer mehr einem starken Medienkonsum ausgesetzt. Bei vielen Spielen mit unbegrenzter Spieldauer werden bereits Warnhinweise eingeblendet, welche den Spielern eine Spielpause empfehlen.</p>
<p>Während der Anhörung wurde ebenfalls vorgeschlagen Sucht- und Warnhinweise auf den Spielverpackungen anzubringen. Doch der BIU ist der Meinung, dass es kaum im Vorfeld möglich ist, süchtig machende Spiele von den anderen zu unterscheiden.</p>
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		<title>Rückblende: Immer mehr gefährliches Spielzeug</title>
		<link>http://www.linofant.de/spielzeug/2008/05/09/ruckblende-immer-mehr-gefahrliches-spielzeug/</link>
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		<pubDate>Fri, 09 May 2008 18:55:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lukas Swiaczny</dc:creator>
				<category><![CDATA[Hintergrund]]></category>
		<category><![CDATA[Spielzeugsicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[China]]></category>
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		<description><![CDATA[Laut einem Zeitungsbericht wurden von den EU-Aufsichtsbehörden im Jahr 2007 weitaus mehr Spielzeuge als gesundheitlich Schädlich deklariert als noch 2006. Insgesamt wurden im Verlauf von 2007 bis Dezember rund 409 Spielzeuge als gefährlich oder besonders gefährlich eingestuft. Das sind 85% mehr Spielzeuge als noch im Jahr 2006. Die Erhöhung der bemängelten Ware liegt nicht an [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Laut einem Zeitungsbericht wurden von den EU-Aufsichtsbehörden im Jahr 2007 weitaus mehr Spielzeuge als gesundheitlich Schädlich deklariert als noch 2006. Insgesamt wurden im Verlauf von 2007 bis Dezember rund 409 Spielzeuge als gefährlich oder besonders gefährlich eingestuft. Das sind 85% mehr Spielzeuge als noch im Jahr 2006.</p>
<p>Die Erhöhung der bemängelten Ware liegt nicht an der verschärften Kontrolle von Spielzeug. Man ist nach denselben Verfahren vorgegangen wie in den Jahren zuvor. Insgesamt musste die europäische Aufsichtsbehörde keine Produkte derart oft bemängeln wie Spielzeuge. Insgesamt machte die Spielwarenindustrie mit ihren Produkten ein Drittel der als unsicher gemeldeten Produkte auf dem europäischen Markt aus. Das Ursprungsland der bemängelten Ware war in den meisten Fällen China oder ein anderes asiatisches Land.</p>
<p>Es gab vor allem zwei Beanstandungsgründe, welche sich im Jahr 2007 rapide verschlechterten. Zum einen wurde ein Großteil der Spielzeuge vom Markt genommen, da eine zu große Gefahr bestand, dass die Kinder Kleinteile einatmen oder verschlucken könnten. Die Teile waren meist unsachgerecht an den Spielzeugen angebracht und konnten leicht von diesen abgelöst werden. Der zweite große Kritikpunkt der Behörden war die extreme chemische Belastung, welche bei den Produkten verwendet wurde. In vielen Fällen wurden die zulässigen Maximalwerte, welche in Europa festgelegt sind, bei weitem überschritten und das Spielen mit diesen Waren wurde zu einem Hochseilakt.</p>
<p>Das EU-Schnellwarnsystem Rapex informiert die EU-Staaten mit seinen Gefahrenmeldungen. Die Jahresbilanz dieses Schnellwarnsystems soll laut Angaben in der kommenden Zeit vorgelegt werden. Somit wird in Zukunft das Erkennen von gefährlichem Spielzeug transparenter gemacht und durch schärfere Kontrollen das Spielen wieder sicher gemacht.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>War Mattel selbst verantwortlich für die Rückrufaktionen?</title>
		<link>http://www.linofant.de/spielzeug/2008/05/04/war-mattel-selbst-verantwortlich-fur-die-ruckrufaktionen/</link>
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		<pubDate>Sun, 04 May 2008 10:02:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lukas Swiaczny</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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		<description><![CDATA[Es begann alles im letzten Jahr im August, als Mattel mit verschiedenen Rückrufaktionen begann Spielzeug wieder vom Markt zu nehmen. Damals schob man die gesamte Schuld der chinesischen Spielzeugindustrie und den chinesischen Herstellern in die Schuhe. Doch nun gab Mattel eine öffentliche Entschuldigung gegenüber China ab. Darin wird bestätigt, dass der Spielzeuggigant selbst für die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es begann alles im letzten Jahr im August, als Mattel mit verschiedenen Rückrufaktionen begann Spielzeug wieder vom Markt zu nehmen. Damals schob man die gesamte Schuld der chinesischen Spielzeugindustrie und den chinesischen Herstellern in die Schuhe. Doch nun gab Mattel eine öffentliche Entschuldigung gegenüber China ab. Darin wird bestätigt, dass der Spielzeuggigant selbst für die Fehlproduktionen verantwortlich war und die chinesischen Hersteller damit nicht belastet werden können.<br />
Die Entschuldigung wurde auf einem Meeting in Beijing von Thomas Debrowski, welcher Executiv-Vizepräsident bei Mattel ist, vorgelesen in der Anwesenheit eines älteren chinesischen Beamten. In dem Brief wird die Schuld der chinesischen Hersteller minimiert und Mattel nimmt die meiste Verantwortung auf die eigene Kappe.</p>
<p>Herr Debrowski sagt: „Mattel übernimmt die volle Verantwortlichkeit für diese Rückrufe und entschuldigt sich persönlich bei dir, bei den chinesischen Leuten und bei allen unsere Kunden, die die Spielwaren erhielten.“ Diese Entschuldigung kommt eher überraschend, denn noch vor kurzem ließ der Hauptgeschäftsführer von Mattel verlauten, dass Mattel von den asiatischen Vertragspartnern im Stich gelassen wurde.</p>
<p>Mattel hatte innerhalb von wenigen Monaten 21 Millionen Spielwaren zurück gerufen, welche in China hergestellt wurden. Nur einige dieser Spielwaren wurden zurück gerufen, weil sie übermäßig mit chemischen Stoffen belastet waren. Rund 18 Millionen Spielwaren musste Mattel zurückrufen, da sie Konstruktionsfehler enthielten. Die Puppen, Stofftiere und weitere Spielwaren enthielten kleine Magnete, welche hätten verschluckt werden können.</p>
<p>Mattel muss seine Geschäftskontakte wieder etwas aufpolieren, denn immerhin werden rund zwei Drittel der gesamten Spielwaren im fernen Osten produziert. „Sie müssen etwas von ihrem Geschäftsverhältnis zu China retten. Sie benötigen das Wohlwollen der Regierung, “ meint Professor Joe Lampel. Mattel musste die Entschuldigung einreichen, da die chinesische Regierung immer heftiger gegen das Vorhaben des Großkonzerns argumentiert hatte. Mattel beschädigte den Ruf der chinesischen Industrie und stellte die Qualität der chinesischen Produkte in Frage.</p>
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		<title>Der Jahresbericht von Rapex liegt vor</title>
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		<pubDate>Sat, 03 May 2008 15:02:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lukas Swiaczny</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Spielzeugsicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Chemikalien]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Richtlinien]]></category>
		<category><![CDATA[Reformen]]></category>
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		<description><![CDATA[Rapex ist ein System, welches von Verbrauchen gefordert wurde, um eine bessere Marktaufsicht zu schaffen. &#8220;Effektiver kontrollieren, besser koordinieren, schärfer sanktionieren&#8221; ist das Motto der Verbraucherzentrale und daran hält man sich. Am 17.04.2008 wurden die Rapex-Zahlen für 2007 von der europäischen Kommission vorgestellt. Insgesamt listet das EU-Schnellwarnsystem rund 1350 Produkte auf. Das ist ein Anstieg [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rapex ist ein System, welches von Verbrauchen gefordert wurde, um eine bessere Marktaufsicht zu schaffen. &#8220;Effektiver kontrollieren, besser koordinieren, schärfer sanktionieren&#8221; ist das Motto der Verbraucherzentrale und daran hält man sich. Am 17.04.2008 wurden die Rapex-Zahlen für 2007 von der europäischen Kommission vorgestellt. Insgesamt listet das EU-Schnellwarnsystem rund 1350 Produkte auf. Das ist ein Anstieg von knapp 50 Prozent im Gegensatz zum Jahr 2006. Die häufigste gelistete Produktgruppe waren mit 30 Prozent die Spielzeuge.</p>
<p>Das Vorstandsmitglied Gerd Billen meint: „Der Jahresbericht zeigt: Auch die großen Rückrufaktionen im letzten Jahr bieten keinen Anlass zur Entwarnung.“ Man müsse noch mehr Kapazitäten in Personal und Ausstattung zur Verfügung stellen und insgesamt muss sich Deutschland mehr um den Kampf gegen gesundheitsgefährdende Konsumgüter bemühen. Billen weiter: „Wir brauchen eine zentrale Melde- und Informationsstelle, die zugleich die Arbeit der Marktüberwachung der Länder koordiniert.“ Darüber hinaus muss eine zentrale Informationsstelle eingerichtet werden, auf die Konsumenten zurück greifen können, wenn sie Fragen zu Risikoprodukten haben.</p>
<p>Die Verbraucherzentrale setzt sich ebenfalls dafür ein, die CE-Kennzeichnung komplett abzuschaffen. &#8220;Die derzeitige Etikettierung führt Verbraucher in die Irre und wiegt sie in einer Scheinsicherheit&#8221;, sagt Billen. Die CE-Kennzeichnung ist nämlich nur eine Selbstauskunft der Hersteller und hat wenig mit den Sicherheitsrichtlinien der EU zu tun. Man sollte beim Einkauf eher auf das GS-Zeichen achten, denn dieses Kennzeichen erhalten nur Produkte, welche von unabhängigen Prüfstellen untersucht wurden. Ebenfalls müssen Verbote für krebserregende Stoffe ausgestellt werden. Zurzeit sieht der Gesetzesentwurf nur Grenzwerte für gefährliche Chemikalien vor. &#8220;Die geplanten Grenzwerte für KMR-Stoffe reichen aber nicht. Sie liegen sogar über den Grenzwerten für Kosmetikprodukte&#8221;, sagt Billen.</p>
<p>RAPEX wird auch weiterhin als Schnellwarnsystem zum Einsatz kommen. Bereits von 2005 auf 2006 gab es einen Anstieg um 32 Prozent. Da der Anstieg von 2006 auf 2007 noch einmal um 50 Prozent war, muss schleunigst etwas getan werden.</p>
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		<title>Woran erkennt man eigentlich sicheres Spielzeug?</title>
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		<pubDate>Sat, 03 May 2008 15:02:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lukas Swiaczny</dc:creator>
				<category><![CDATA[Spielzeugsicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps beim Kauf]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit Sicherheit haben auch Sie die vielen Rückrufaktionen der Spielwarenhersteller ins grübeln gebracht. Und wer weiß heute genau wie man sicheres Spielzeug von gefährlichem unterscheiden kann? Mit 100 prozentiger Sicherheit kann man eine Unterscheidung nie vornehmen. Doch wir geben Ihnen ein paar Tipps mit auf den Weg, um Ihr Kind vor gefährlichem Spielzeug schützen zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit Sicherheit haben auch Sie die vielen Rückrufaktionen der Spielwarenhersteller ins grübeln gebracht. Und wer weiß heute genau wie man sicheres Spielzeug von gefährlichem unterscheiden kann? Mit 100 prozentiger Sicherheit kann man eine Unterscheidung nie vornehmen. Doch wir geben Ihnen ein paar Tipps mit auf den Weg, um Ihr Kind vor gefährlichem Spielzeug schützen zu können.</p>
<p>Punkt 1: Schauen Sie bereits vor dem Kauf im Internet und bei den Verbraucherzentralen nach Informationen zum gewünschten Spielzeug. Eventuelle Erfahrungsberichte oder Testberichte können bereits vor dem Betreten des Spielwarengeschäftes einige Spielzeuge ausschließen.</p>
<p>Punkt 2: Beachten Sie auf jeden Fall die Hinweise, welche sich oft auf Spielzeugen befinden. Steht zum Beispiel auf einem Spielzeug „Nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet“, sollten Sie diesen Hinweis ernst nehmen und zu einem anderen Spielzeug greifen, sollten Sie Kinder unter drei Jahren haben.</p>
<p>Punkt 3: Achten Sie auf das verlässliche Kennzeichen „GS-Zeichen“. Die Buchstaben GS stehen dabei für Geprüfte Sicherheit. Dieses Zeichen bedeutet:  die Überprüfung einer unabhängigen und neutralen Stelle, wobei das CE-Zeichen nur eine Selbstauszeichnung des Herstellers selbst ist. Doch auch beim GS-Zeichen kann man in die Irre geführt werden. Die unabhängige Prüfstelle muss immer zusammen mit dem GS-Zeichen genannt werden. Ist etwa ein Fehler in der Aufschrift oder ist die Prüfstelle nicht erwähnt, handelt es sich in aller Wahrscheinlichkeit um eine Fälschung.</p>
<p>Punkt 4: Schauen Sie sich beim Einkauf das Produkt sehr genau an. Überprüfen Sie selbst ob sich Kleinteile lösen lassen oder ob das Spielzeug unangenehm stark riecht. Wenn Sie ein Kleinteil vom Spielzeug lösen können, kann Ihr Kind das auch.</p>
<p>Punkt 5: Auch der Preis gibt kleine Anhaltspunkte auf die Sicherheit eines Spielzeugs. Ist ein Produkt besonders günstig, können wohlmöglich minderwertige Rohstoffe verwendet worden sein, um diesen Preis überhaupt realisieren zu können.</p>
<p>Punkt 6: Haben Sie eine Reklamation zu tätigen oder geht sogar Gefahr von einem Produkt aus, so muss der Händler dafür gerade stehen. Weigert dieser sich, kann man die Gewerbeaufsicht mit einschalten.</p>
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		<title>Schweizer Spielwarenbranche kann Umsätze steigern</title>
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		<pubDate>Fri, 04 Apr 2008 04:39:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lukas Swiaczny</dc:creator>
				<category><![CDATA[Hintergrund]]></category>
		<category><![CDATA[Spielzeugsicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Schweiz]]></category>
		<category><![CDATA[Spielzeug]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatz]]></category>

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		<description><![CDATA[Nicht nur in Deutschland boomt der Spielzeugmarkt. Auch die Schweiz verzeichnete im Jahr 2007 einen Umsatzzuwachs zu 2006. Trotz vielen Rückrufaktionen, welche durch fehlerhaftes chinesisches Spielzeug verursacht wurden, konnte man die Verkäufe um zwei Prozent steigern. Insgesamt wurde das Marktvolumen auf 640 Millionen Franken, umgerechnet 411 Millionen Euro. Von den 640 Millionen Franken Umsatz entfallen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nicht nur in Deutschland boomt der Spielzeugmarkt. Auch die Schweiz verzeichnete im Jahr 2007 einen Umsatzzuwachs zu 2006. Trotz vielen Rückrufaktionen, welche durch fehlerhaftes chinesisches Spielzeug verursacht wurden, konnte man die Verkäufe um zwei Prozent steigern. Insgesamt wurde das Marktvolumen auf 640 Millionen Franken, umgerechnet 411 Millionen Euro.</p>
<p>Von den 640 Millionen Franken Umsatz entfallen knapp zwei drittel, also 400 Millionen Franken, auf die PC- und Videospiele. Insgesamt haben die Verkäufe von Videospielen um 48 Prozent zugenommen. Die komplette Kategorie der Electronics verzeichnet einen Gesamtzuwachs von 28,7 Prozent. Somit ist das elektronische Spielzeug in der Schweiz so beliebt wie nie zuvor.</p>
<p>Der Branchenverband rechnet in diesem Jahr mit einem Umsatzwachstum von rund 5 Prozent. „Es gebe Marktneuheiten, zudem profitierten einige Produktkategorien von der Euro 2008“, so der Branchenverband. Somit stehen alle Indikatoren positiv für ein erfolgreiches Jahr. Ein Beispiel für diesen positiven Aufschwung sollen die Paninibildchen darstellen. Die Branche erwartet bei den kleinen Klebebildern eine Verkaufsmenge von 20 Millionen Tütchen für das Jahr 2008.</p>
<p>Aufgrund der vielfachen Rückrufaktionen versucht die Wirtschaft nun den Wünschen der Kunden nachzukommen und die Spielwaren vermehrt von europäischen Herstellern einzukaufen. Gleichzeitig wird man daran teilhaben die Kontrollen und die Herstellungsformen der asiatischen Firmen zu verbessern. Das führt zwar zu steigenden Produktionskosten, doch die Qualität darf nicht weiter leiden.</p>
<p>Auch in der Schweiz werden nach Expertenmeinungen so die Spielzeugpreise um fünf bis zehn Prozentpunkte ansteigen müssen.</p>
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