Archiv für Dezember 2007

Bund und Länder einig: Maßnahmen zur Sicherung von Spielzeug höchste Priorität

Sonntag, 9. Dezember 2007

Bundeswirtschaftsminister Michael GlosEine Initiative von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos brachte den Stein ins Rollen: Nach der Berichterstattung über Vorfälle mit gefährlichem Spielzeug beschloss die Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) im Einvernehmen mit Bund und Ländern eine Verbesserung der Sicherheit von Spielzeug und räumt damit dem Schutz der Kinder höchste Priorität ein. Bereits im August 2007 veranstaltete das Bundesministerium für Wirtschaft einen Workshop, um Institutionen auf Bundes- und Landesebene, Vebraucherschutz- und Wirtschaftsverbände für das Thema zu sensibilisieren. Die Teilnemer dieser Veranstaltung waren sich schnell einig: Maßnahmen zur eine effizienten Überwachung des Spielzeugmarktes sind zukünftig unerlässlich und die Verbraucherrolle soll durch gezielte Aufklärung deutlich gestärkt werden.

Öffentliche Warnhinweise des Handels
Besonders erfreulich: Sowohl Vertreter der Spielwaren-Industrie als auch der Marktaufsichtsbehörden und des BMWi konnten sich auf konkrete Sofortmaßnahmen einigen. Im Falle der besonderen Gefahr bezüglich verschluckbarer Magnet-Teile gibt es auf Veranlassung der Marktaufsichtsbehörde bereits seit dem disjährigen Weihnachtsgeschäft im Handel öffentliche Warnhinweise für Verbraucher. Dies ist jedoch erst der Beginn einer Vielzahl an weiteren Schutz-Maßnahmen. So wird gleich zu Beginn des Jahres 2008 eine Verordnung in Kraft treten, die eine unmittelbare Warenkennzeichnung auf Magnetspielzeug vorschreibt. Diese Maßnahme wurde – gebündelt von den Ländern – bereits bei der zuständigen EU-Kommission in Brüssel eingereicht. Zudem soll es auf Anregung von Bundeswirtschaftsminister Glos innerhalb einer Überabeitung der EU-Spielzeugrichtlinie zu einer verbindlichen Prüfung für Spielzeug durch eine noch näher zu bezeichnende, zuständige Stelle kommen. Diese Maßnahme wird von der Spielzeugindustrie ausdrücklich unterstützt.

Vielzahl an Vorsorge-Maßnahmen
Vor dem Hintergrund schwerer Unfälle, wonach Kinder durch Verschlucken von Kleinteilen verletzt wurden, ist bereits eine Studie des BMWi zur Beschleunigung einer Europäischen Normung von Magneten in Spielwaren in Auftrag gegeben worden. Zusammen mit der korrigierten EU-Spielzeugrichtlinie soll die neue Spielzeugnorm für eine deutlich erhöhte Sicherheit sorgen. Möglichkeiten, die Sicherheit deutlich zu verbessern, werden auch in China diskutiert. So treffen sich Vertreter des BMWi mit Vertretern der chinesischen Sicherheitsbehörden direkt vor Ort zum Zweck einer verbindlichen deutsch-chinesischen Vereinbarung. Eindeutig auch der Appell des BMWi an alle Spielwaren-Käufer, das Augenmerk besonders auf Qualität und Sicherheit zu legen und Ware mit Prüfsiegeln, wie etwa dem GS-Zeichen (“Geprüfte Sicherheit”) den Vorzug zu geben.

Insgesamt tragen die von Bund, Ländern und Spielzeugherstellern gebündelten Maßnahmen sowie eine wesentlich größeren Aufmerksamkeit auf Sicherheitsstandard beim Kauf zukünftig zu einer deutlichen Abwehr von Gefahren in Punkto Sicherheit für Kinder bei. Dies ist insbesondere dem schnellem Handeln aller beteiligten Organisationen zu verdanken.

Weiterführende Informationen:
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Quelle:
WEKA Produktsicherheit

Öko-Test prüft Spielzeug auf der Grundlage umstrittener Kriterien

Sonntag, 9. Dezember 2007

Öko TestDas “Toys Fachmagazin für Classic Games Creatives” veröffentlicht unter Berufung auf das Informationsportal für Spielwaren und Lizenzen, www.brandora.de, einen Kommentar zu einem von der Zeitschrift Öko-Test durchgeführten Spielzeugtest.

Das Magazin Öko-Test ließ 15 Puppen auf Sicherheit und Qualität untersuchen, von denen 12 die Note “ungenügend” erhielten. Die Labore, in denen die Prüfungen vorgenommen wurden, wurden von der Zeitschrift nicht genannt. Die den Tests zugrunde liegenden Verfahren und Richtlinien sind fragwürdig und dienen auch nicht der in der Branche geforderten Etablierung von Sicherheitsstandards und praxistauglicher Qualitätssicherungsmaßnahmen. Die Testergebnisse sind nicht zum ersten Mal im Weihnachtsgeschäft vorgenommen worden, um Stimmung gegen die Spielwarenindustrie zu machen und die Verkaufszahlen des Testmagazins zu erhöhen.

Der Deutsche Verband der Spielwarenindustrie e.V. (DVSI) bezeichnet das Testverfahren als Katastrophe. Er verweist darauf, dass die rechtlichen Bestimmungen zu Spielzeugsicherheit außerordentlich komplex sind und die EU nur Prüfinstitute zulässt, die nachweislich Kompetenz bei der Prüfung von Spielzeugsicherheit besitzen. Diese zugelassenen Stellen sind im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft und in der deutschen Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz veröffentlicht.

Produktangebote: Spielzeug für den Garten gibt es bei www.spielturm.de. Jetzt neu im Angebot das Gartentrampolin mit 3 Meter oder 4 Meter Durchmesser.

Der DVSI vermutet, dass die Zeitschrift Öko-Test aus Kostengründen keine von der EU zugelassenen Prüfinstitute beauftragt. Die Prüfer bleiben anonym und können deshalb den erforderlichen Sachverstand oder eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 17025 nicht nachweisen.

Die beim Spielzeugtest von Öko-Test angewendeten Kriterien weisen zwar Bestandteile einzelner europäischer gesetzlicher Anforderungen auf, legen aber ebenso falsch interpretierte Anforderungen zugrunde, die sich auf Stoffe beziehen, die sich noch in der wissenschaftlichen Diskussion befinden. Einige Testanforderungen beruhen nur auf der Weltanschauung des Testmagazins.

Die Zeitschrift Öko-Test verweist bei der Materialprüfung zum Teil auf ungesicherte Untersuchungen. Bei der Prüfung der mechanischen Anforderungen der getesteten Puppen werden Testanforderungen angewendet, die gar nicht relevant sind. So wurden Puppenhaare mit einer Zugkraft von 90 Newton herausgerissen und das Spielzeug deshalb von der Qualitätsstufe “sehr gut” auf die Stufe “ungenügend” abgewertet. DIN EN 71 Teil 1 nimmt Puppenhaare jedoch ausdrücklich von diesem Testkriterium aus. Nicht einmal ein menschliches Haar ist einer Zugbelastung in dieser Größenordnung gewachsen.

Für den DVSI stellt die Spielzeugsicherheit ein Kernanliegen dar. Zurecht beanstandete Mängel und Rückrufaktionen im laufenden Jahr zeigen, dass die Sicherheit verbessert werden muss. Die kann aber nur durch eine Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen erreicht werden, die von Fachleuten aus allen relevanten Bereichen entwickelt worden sind. Von selbsternannten Spielzeugtestern ausgedachte Kriterien tragen nicht zur Verbesserung der Sicherheit bei.

Der DVSI fordert eine praxistaugliche Einhaltung der europäischen Sicherheitsbestimmungen und setzt sich deshalb für entsprechende europäische Gesetzesregelungen ein.

Merkblatt zur Spielzeugsicherheit und EN71 (CENorm)

Samstag, 8. Dezember 2007

Info zur SpielzeugsicherheitSicherheit im Bereich Spielzeug erhält einen immer höheren Stellenwert. Doch was ist für Spielwarenhersteller, Händler und Importeure zu beachten? Welche Sicherheitsbestimmungen gelten und welche gesetzlichen Regelungen müssen Beachtung finden?

Hintergrund der Verordnung
Bereits seit 1988 klärt eine EU-Richtlinie die rechtliche Grundlagen. Sie wurde unter dem Aktenzeichen 88/378/EWG des Rates vom 3. Mai 1988 im Amtsblatt der EG Nr. L 187 vom Union (EU) 16.7.1988, S. 1–13 festgelegt. In Deutschland erfolgt die Umsetzung dieser EU-Richtlinie im Rahmen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) durch die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug aus dem Jahr 1989 und trat bereits im Januar 1990 in Kraft. Daneben gilt jedoch auch weiterhin das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG). Zusätzlich sind auch andere EU-Richtlinien, wie beispielsweise jene über Allgemeine Produktsicherheit, Elektromagnetische Verträglichkeit oder elektrische Betriebsmittel zu beachten.

Die EU-Richtlinie umfasst bezüglich ihres Geltungsbereichs neben Deutschland den gesamten EU-Bereich, die EFTA-Länder sowie einzelne Drittstaaten, die eine EU-Gesetzgebung anwenden. Wesentliches Merkmal für alle Produkte mit CE-Kennzeichnung ist ein sogenanntes Inverkehrbringen, dass von keinem Mitgliedstaat der EU behindert werden darf. Mit dieser Kennzeichnung wird verbrieft, dass die jeweiligen Produkte den wesentlichen Sicherheitsanforderungen der Richtlinie entsprechen und einer Konformitätsbewertung unterzogen wurden. Im Gegensatz dazu kann ein Handel mit Spielwaren dann untersagt werden, wenn eine solche Kennzeichnung nicht vorliegt. Aus diesne Gründen können auch Rückrufaktionen angeordnet werden, wie es in der jüngsten Vergangenheit des öfteren passiert ist.

Merkblatt schafft Klarheit
Das Merkblatt 88/378/EWG zur EU-Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft schafft Transparenz und Klarheit bezüglich der vielfältigen und komplexen Vorgaben und Regelungen im Umgang mit der Herstellung und dem Vertrieb von Spielzeug und dient als Leitfaden und Checkliste im sensiblen sicherheitsrelevanten Bereich. So klärt es die grundsätzliche Definition von Spielzeug und deren Anwendungsbereiche und beschreibt den betroffenen Personenkreis sowie die sicherheitsrelevanten Anforderungen. Aufgrund der in der Vergangenheit vielfach aufgetretenen zusätzlichen Probleme hinsichtlich bestimmter Materialien, stellt das Merkblatt dahingehende aktuelle Hinweise zur Verfügung. Darüber hinaus wird dem Themenbereich Normen und harmonisierte Normen umfassend Raum gegeben und den geforderten sicherheitsrelevanten Aspekten von Spielzeug gemäß definierter und erforderlicher DIN -Normen ausreichend Priorität eingeräumt. Ebenso werden ausführliche Informationen zu einzelnen Kennzeichnungen der Produkte hinsichtlich weiterer Gefahren, wie etwa einer leichten Entflammbarkeit sowie altersgruppenbezogener Warnhinweise zur Verfügung gestellt.

Sicherheit beginnt mit guter Information
Neben detaillierten Ausführungen zu diesen Aspekten bietet das Merkblatt auch Aufschluss über EG-Konformitätsbewertungsverfahren und gibt Auskunft zu allen Bereichen wie beispielsweise erforderliche, beizubringende Unterlagen, technische Dokumentationen sowie Angaben zu Konstruktionen und Herstellung. Mit ausführlichen Angaben zur CE-Kennzeichnung, pflichtgemäßen Warnhinweisen und Verweisen auf die nötigen Kontaktangaben, wie etwa Anschrift des Herstellers oder des jeweiligen Importeurs in der EU, werden Vorschriften und Richtlinien transparent und verständlich.

Komplettiert wird das umfassende Merkblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft durch Hinweise auf relevante und weiterführende Richtlinien und Informationen sowie detaillierter Angaben über Bezugsquellen mit Anschriften, Rufnummern und E-Mail-Adressen.

Das Gartentrampolin als Trendprodukt

Freitag, 7. Dezember 2007

Gartentrampolin

Viele Eltern stehen vor dem Problem, dass ihre Kinder keine eigenen Ideen für Spielmöglichkeiten entwickeln. Die Kleinen sind dann stets gelangweilt oder verbringen ihre Zeit mit weniger sinnvollen Beschäftigungen wie stundenlangem Fernsehen schauen oder am Computer spielen. Hierdurch werden die sozialen Kompetenzen eingeschränkt und bei einigen Kindern kommt es zu einer drastischen Gewichtszunahme.

Eine schöne und gute Möglichkeit seine Kinder zu beschäftigen, ist ihnen Spielmöglichkeiten im Garten anzubieten. Hier bewegen sich die Kinder ausreichend, befinden sich an der frischen Luft und spielen auch häufig mit gleichaltrigen. Natürlich werden hier gängige Spielzeuge wie Bälle oder Sandspielzeug, bzw. gängige Spielgeräte wie eine Schaukel schnell langweilig, da man diese Dinge überall nutzen kann. Um den Reiz des Spielens an der frischen Luft zu erhalten, sollte man auf eine ausgefallene Spielmöglichkeit zurückgreifen.

Sowohl bei kleinen, als auch bei größeren Kindern empfiehlt es sich, ein Gartentrampolin anzuschaffen. Diese sind sehr angesagt und versprechen viel Spaß und verhelfen zudem zu körperlichen Aktivitäten.

Natürlich variieren die Preise abhängig von der Marke, der Größe, Ausstattung und Qualität des Produktes. Bei einem Kauf sollte man unbedingt beachten, dass ein Trampolin Tüv geprüft wurde.

Damit der Spielspaß für die Kinder lange anhält, sollte man natürlich ein möglichst qualitativ hochwertiges Trampolin erwerben. Produktionsfehler oder schlechtes Material kann nicht nur eine kurze Spielfreude bedeuten, sondern kann für die Kinder zudem auch gefährlich enden. Bei einem großen Gartentrampolin sollte man wenn möglich immer ein Produkt wählen, das ein Auffangnetz rundherum angebracht hat.

Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass ein Gartentrampolin ein tolles Spielgerät im Garten darstellt, welches Langzeitspielspaß bietet. Zudem ist dies meist ein Anziehungspunkt für Freunde der Kinder, so dass ein guter sozialer Kontakt zu Gleichaltrigen gegeben ist. Außerdem können sich die Kleinen an diesem Spielgerät austoben und betätigen sich somit körperlich, was der Fitness sehr dienlich ist. Finden die Kinder gefallen an dem Trampolinspringen, so kann sogar ein Beitritt in einen Trampolinverein ins Auge gefasst werden. So wird dann zum Spielgerät eine dauerhafte sportliche Aktivität.

Einfuhrverbot für Spielzeuge aus China vom Tisch

Donnerstag, 6. Dezember 2007

Das drohende Einfuhrverbot für Spielzeuge aus China ist nicht mehr im Gespräch

Laut der EU-Kommissarin für Verbraucherschutz Meglena Kunevra, gibt es für die Europäische Union inzwischen keine Veranlassung mehr, die Einfuhr von Spielzeugen aus China zu verbieten.

Zu diesem Ergebnis kam die Europäische Kommission, nachdem die zweimonatige, selbst gesetzte Frist zur Überprüfung der derzeitigen Kontrollmechanismen zur Produktsicherheit von Spielzeugen – in Hinblick auf den Handelspartner China – im November endete.

Im Fokus der Untersuchung stand dabei neben der Analyse der derzeitigen Aufsichts- und Kontrollsysteme vor allem die Frage, wie schnell bei etwaigen Verstößen gegen die Produktsicherheit reagiert werden kann.

Keine Kompromisse bei der Verbrauchersicherheit zu machen – das war das erklärte Ziel dieser Untersuchung, die durch Kunevra eingeleitet wurde.

China ist größter Produzent von Spielzeug für den europäischen Markt

Der überwiegende Anteil des in Europa verkauften Spielzeuges wird inzwischen in China produziert. Nach einer Einschätzung der Eu-Kommission sind die derzeit vorhandenen Vorschriften zum Schutz der Konsumenten grundsätzlich ausreichend.

Nach dem die chinesischen Behörden zwischenzeitlich die Sicherheitskontrollen bei der Produktion von Spielzeugen nachdrücklich verstärkt haben, sind laut Brüssel die Gründe für ein Einfuhrverbot für Spielzeug aus China weggefallen. Die Europäische Union baut auf China als wichtiger Kooperations- und Handelspartner.

Es bleibt abzuwarten, ob China tatsächlich bis Dezember 2007 ein eigenes Meldesystem nach europäischem Vorbild für Verstöße gegen die Sicherheitsrichtlinien eingerichtet hat. Hier in Europa sorgt das Schnellwarnsystem Rapex für ein schnelles Eingreifen bei Produkten (außer Lebensmittel) von denen eine Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit ausgehen kann.

Mattel reagierte auf die Gefahren

Der weltweit größte Spielzeughersteller Mattel hatte in diesem Sommer mehrere große Produktrückrufaktionen gestartet, weil von den verkauften Produkten Risiken für die Gesundheit von Kindern ausgingen. Hergestellt wurden diese Produkte zu einem großen Teil in China. Beanstandungen gab es hinsichtlich der verwendeten, bleihaltigen Farben und kleinteilige Magnete, die von Kleinkindern leicht verschluckt werden können.

Spielzeuge, die Magnetteile oder Magnete enthalten, sollen nach dem Willen von Bund und Länder in Deutschland noch in diesem Jahr mit entsprechenden Warnhinweisen versehen werden. Der Wirtschafts-Sekretär Dr. Joachim Wuermeling, Koordinator der Europapolitik im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, sicherte der Eu-Kommissarin Kunevra die Unterstützung der Bundesregierung in dieser Frage zu.

Quelle: tagesschau.de

Spielzeugsicherheit – Was ist CE, TÜV GS, Spiel-Gut

Mittwoch, 5. Dezember 2007

Kinder sind ein wichtiges Gut der Gesellschaft. Es sollte daher oberste Priorität haben, sie zu schützen. Dies gilt insbesondere bei der Verwendung von Spielzeug. Erst im August 2007 musste der Spielwarenhersteller Mattel 21 Millionen seiner bereits ausgelieferten Produkte zurückrufen, da diese entweder mit bleihaltiger Farbe behandelt wurden oder Konstruktionsfehler aufwiesen. Auch einige andere Hersteller mussten Rückrufaktionen starten.

Verunsicherte Eltern fragen sich nun, woran man unbedenkliches Spielzeug erkennt und welche Produkte als Geschenke für den Gabentisch geeignet sind. Auch Politiker, Vertreter der Industrie und Verbraucherschützer diskutieren nun diese Frage, um die Sicherheit bei Spielzeug in Deutschland und Europa zu erhöhen.

Ein erster richtiger Schritt stellt die Anpassung der mittlerweile mehr als 20 Jahre alten europäischen Spielzeugrichtlinie dar. Sie regelt die Normen für in Europa hergestellte Waren bzw. für Spielzeug, welches in Europa verkauft werden soll. Um Hersteller im Falle belasteter oder fehlerhafter Waren belangen zu können ist es weiterhin wichtig zu wissen, wo diese hergestellt wurden, denn immer häufiger werden Waren im Land „unbekannt“ produziert. Eine Rückverfolgung ist so nicht möglich.

Ein weiteres Merkmal der Sicherheit ist das Zeichen GS, welches für „Geprüfte TÜV GSSicherheit“ steht. Es wird vom TÜV verliehen, der die Spielwaren vor Markteinführung auf deren Risiken überprüft. Produkte mit diesem Zeichen erfüllen somit die Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes. Der Verband der Deutschen Spielwarenindustrie rät allen seinen Mitgliedern zu dieser Überprüfung, um den Verbrauchern Sicherheit zu geben.

CE LogoFast 80% aller in Deutschland verkauften Spielwaren werden allerdings in China und anderen asiatischen Ländern hergestellt. Auch dort ist es möglich, die Waren vom TÜV überprüfen zu lassen, denn dieser ist dort mit 450 Personen vertreten. Viele Hersteller lassen schon heute die CE Zertifikate vom TÜV erstellen oder auch die TÜV GS Zertifikate für Ihre Produkte erstellen. Die Produkte der linofant GmbH, wie z.B. das Reisebett, die Hüpfburg, der Wickeltisch Heizstrahler, das Gartentrampolin oder der Kletterturm sind TÜV geprüft. Leider sind vielen anderen Unternehmen dort die Prüfkosten meist zu hoch, obwohl diese nur einen kleinen Teil des Budgets ausmachen würden.

Spiel GutEin weiteres Sicherheitsmerkmal stellt das Prüf- und Sicherheitszeichen Spiel-Gut dar. Es wird von Eltern und Pädagogen vergeben, wenn ein Spielzeug im Hinblick auf Sicherheit und Umweltverträglichkeit als unbedenklich eingestuft wurde und pädagogisch sinnvoll die Entwicklung des Kindes unterstützt.

Doch nicht immer sind die Produktionsbedingungen in Asien Schuld an den Sicherheitsmängeln, schließlich wurde ein Großteil der Spielwaren aufgrund von Konstruktionsfehlern zurückgerufen. Eine weitere Gefahr geht vom Transport der Waren aus, denn die Container werden oftmals mit Giftstoffen behandelt, die in der EU bereits seit Jahren verboten sind. Derzeit wird überprüft, ob und in welchem Umfang die Waren dieses Gift annehmen.

Natürlich ist es nicht möglich, weltweit eine 100%ige Kontrolle aller Waren zu bieten. Ziel muss es vielmehr sein, die Mitgliedsstaaten in die Verantwortung zu nehmen und vermehrte sowie verbindliche Kontrollen durchzuführen. Auch die Weiterbildung der Marktaufsicht würde viele Probleme lösen, denn nicht alle hier tätigen Mitarbeiter verfügen über das notwendige Fachwissen.

Eltern, Großeltern oder Verwandte, die Kindern Spielzeug kaufen wollen, sollten in erster Linie auf die oben genannten TÜV- und Spiel-Gut-Siegel achten. So können Mängel nahezu ausgeschlossen werden. Diese Zeichen sollten allerdings nicht mit dem CE-Zeichen verwechselt werden, denn dieses gibt lediglich an, dass das Spielzeug den europäischen Normen entspricht. Eine Aussage über die Sicherheit kann hier nicht getroffen werden.

Ein Vergleich der Spielzeuge lohnt sich aber, denn nicht immer müssen gute Waren auch viel kosten.

Ihr linofant Team

ZDF Bericht zum Thema China und Spielzeugsicherheit

Dienstag, 4. Dezember 2007

Sehr Interessanter Bericht im ZDF zum Thema Spielzeugsicherheit.
Aus dem Inhalt:

  • Was ist der Unterschied zwischen CE Norm (EN71) und TÜV GS
  • Welche Maßnahmen hat die EU Kommision beschlossen
  • Neue Spielzeugrichtlinie im Frühjahr 2008

schauen Sie sich das Video kurz an. Laufzeit ca. 3 min.

 heute Sendung am 22.11.2007

Viel Spaß beim Anschauen
Ihr Linofant Team

Spielzeug Blog

Montag, 3. Dezember 2007

Hier entsteht in wenigen Tagen ein Blog rund um das Thema Spielzeug und Spielzeugsicherheit.